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Büste eines Mannequins mit neutralem Gesichtsausdruck von der Seite betrachtet

EU AI Act Artikel 50 für WordPress-Betreiber – was gilt, was nicht

Wer eine WordPress-Website betreibt, hat unter Artikel 50 des EU AI Act genau eine direkte Pflicht: sichtbar kennzeichnen, wenn ein Bild, ein Video oder eine Audiodatei ein Deepfake ist – mit KI erzeugt oder verändert und täuschend echt. Die maschinenlesbare Markierung tief in der Datei ist Sache der KI-Anbieter, nicht eure. Und Inhalte, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind, fallen nach derzeitigem Stand nicht darunter.

Das ist die ganze schlechte Nachricht. Der Rest ist Einordnung – und die ist überschaubar, wenn man die Rollen versteht.

Zwei Ebenen, zwei Verantwortliche

Artikel 50 trennt sauber zwischen dem, was in der Datei passiert, und dem, was der Mensch davor sieht.

Maschinenlesbar (Art. 50 Abs. 2). Wer ein KI-System anbietet, das Bilder, Text, Audio oder Video erzeugt, muss die Ausgabe technisch als „künstlich erzeugt“ markieren – in einem Format, das Maschinen auslesen können. Das ist die Pflicht von OpenAI, Adobe, Google und Co. Als Website-Betreiber müsst ihr diese Markierung nicht selbst setzen. Ihr könnt sie in der Regel gar nicht setzen.

Sichtbar (Art. 50 Abs. 4). Wer Inhalte einsetzt, die ein Deepfake sind – also täuschend echtes, mit KI erzeugtes oder manipuliertes Bild-, Ton- oder Videomaterial –, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich ist. Sichtbar, für den Menschen, an der Stelle, wo der Inhalt erscheint. Das ist die Ebene, die euch betrifft.

Der Unterschied ist wichtig, weil er bestimmt, wofür ihr überhaupt etwas tun müsst.

Was Betreiberpflicht ist – und was nicht

SituationEure Pflicht?
Ihr nutzt ein KI-generiertes, fotorealistisches Bild, das eine reale Szene vortäuscht (Deepfake)Ja – sichtbar kennzeichnen
Ihr nutzt eine offensichtlich künstliche Illustration oder ein Symbolbild im KI-LookKennzeichnung in angemessener Form; bei klar erkennbarer Stilisierung geringere Anforderungen
Ihr veröffentlicht Text, der mit KI-Hilfe entstanden und redaktionell geprüft istNein – die Textpflicht greift nur bei Informationen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Kontrolle
Die maschinenlesbare C2PA-Markierung in der BilddateiNein – Anbieterpflicht. Aber: nicht mutwillig entfernen
Bild wurde vor dem 2.8.2026 erzeugtNach derzeitigem Stand nicht von Art. 50 erfasst

Kurz: Ihr müsst keine Technik ins Bild schreiben. Ihr müsst dort, wo ihr täuschend echte KI-Bilder zeigt, einen sichtbaren Hinweis setzen – und die vorhandene Anbieter-Markierung nicht zerstören.

Genau am letzten Punkt wird es in WordPress unangenehm.

Das WordPress-Thumbnail-Problem

Moderne KI-Bildgeneratoren legen die maschinenlesbare Kennzeichnung als C2PA-Manifest in die Datei – Adobe Firefly, DALL·E und Googles Modelle tun das. Ladet ihr so ein Bild in WordPress hoch, erzeugt das System beim Upload automatisch mehrere zusätzliche Größen: Thumbnail, Medium, Large, dazu die Varianten fürs responsive srcset. Diese Größen werden von GD oder Imagick neu kodiert – und dabei fällt der C2PA-Marker weg. Im Frontend liefert WordPress dann fast immer eine dieser neu berechneten Varianten aus. Der Besucher bekommt also die unmarkierte Version zu sehen, obwohl das Original sauber gekennzeichnet war. Ein offenes Core-Thema, das sich nicht per Einstellung lösen lässt.

Wie wir das bei Kundenprojekten lösen

Wir setzen an zwei Stellen an. Erstens die sichtbare Kennzeichnung: Bei Projekten mit KI-Bildmaterial richten wir ein wiederverwendbares Label ein – eine Bildunterschrift-Komponente oder ein Overlay, das die Redaktion pro Bild aktivieren kann, statt es jedes Mal von Hand zu formulieren. Das ist derselbe Blick, den wir sonst auf Alt-Texte in der Mediathek richten: Welche Texte sollten Redakteure in WordPress in der Mediathek eintragen? Zweitens die maschinenlesbare Markierung über die generierten Bildgrößen retten: Dafür haben wir ein WordPress-Plugin gebaut, das beim Erzeugen der Sub-Größen eingreift und die Kennzeichnung zurückschreibt – hostingunabhängig, ohne dass ihr auf Imagick angewiesen seid.

Wer für eine normale Firmenwebsite wissen will, was die Kennzeichnungspflicht konkret bedeutet, findet die Nutzer-Perspektive hier: KI-Kennzeichnungspflicht für die normale Firmenwebsite. Die technische Analyse zum Thumbnail-Problem und wie ein Plugin die Markierung erhält, steht hier: KI-Bilder in WordPress kennzeichnen: C2PA & Thumbnails.

Was ihr jetzt tun solltet

Schaut nach, wo auf eurer Seite fotorealistische KI-Bilder liegen, die nach dem 2. August 2026 entstanden sind. Das sind die Stellen mit Handlungsbedarf. Für alles andere reicht es, die Rollen zu kennen: Die Technik im Bild verantworten die Anbieter. Ihr verantwortet, dass der Mensch davor die Wahrheit sieht. Das Muster kennen viele schon vom BFSG: neue EU-Pflicht, klare Frist, und wer sie ignoriert, riskiert eine Abmahnung – welche Branchen das beim BFSG besonders trifft, zeigt dieser Beitrag.

Zuletzt geprüft: 04.09.2026. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Verordnungstext; im Zweifel klärt eine spezialisierte Kanzlei den Einzelfall.

Beitragsbild: Declan Sun / Unsplash